Vergrößernden Sehhilfen
Die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen erfolgt dann, wenn der Augenarzt eine Augenerkrankung mit einhergehender Sehverschlechterung festgestellt hat und mit einer „normalen“ Brille keine ausreichende Sehschärfe mehr zum Lesen oder für die Ferne gegeben ist.
Die häufigste Frage, die bei der Beratung von Vergrößernden Sehhilfen gestellt wird, ist: „Mit meiner Brille kann ich nicht mehr lesen, können Sie mir nicht eine stärkere Brille verordnen?“ Es gibt ein großes Angebot von vergrößernden Sehhilfen, von der Lupe bis zum Bildschirmlesegerät.
Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Sehhilfe zu finden:
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Alle Sehhilfen und Kantenfiltergläser müssen Sie selbst ausprobieren, denn jedes Auge unterscheidet sich mit seiner Erkrankung in der Wahrnehmung von Lesetext und der Umwelt. Wir informieren Sie über Hilfsmittel bei Sehbehinderung, Hörbüchereien, Selbsthilfegruppen, Rehabilitationstraining.
Wir beraten Sie, wenn Ihr Kind sehbehindert ist in Zusammenarbeit mit der Frühförderung und den Sehbehindertenschulen, über Ansprechpartner*innen bei einer erforderlichen Arbeitsplatzausstattung, dem berufsbegleitenden Dienst und Berufsförderungswerken.
Die Beratung dauert ca. eine Stunde. Zu diesem Termin wird keine zusätzliche augenärztliche Untersuchung stattfinden. Eine Begleitperson können Sie gerne mitbringen.