SERVICE FÜR PATIENTEN

Online-Rezeptbestellung

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    NUR BEI ABHOLUNG: Bitte wählen Sie die Praxis, in der wir Ihr Rezept für Sie hinterlegen sollen:*

    Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage gem. unserer Datenschutzerklärung von uns verarbeitet.


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    Hier können Sie als Bestandspatient ein Wiederholungsrezept anfragen. Medikamentenrezepte, die Sie bislang von uns noch nie erhalten haben, können nicht vorbestellt werden.

    Wichtig ist die genaue Bezeichnung, die Wirkstärke und die Packungsgröße. Zum Quartalsanfang benötigen wir Ihre Versichertenkarte.

    Gesetzliche Versicherung – Jetzt neu mit dem E-Rezept:

    Für eine Rezepteinlösung mit dem E-Rezept stehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:

    1. Mit Ihrer Krankenkassenkarte direkt in Ihrer Apotheke
    2. Mit Ihrer E-Rezept-App direkt in Ihrer Apotheke
    3. Mit einem QR-Code-Ausdruck, den Sie zuerst bei uns abholen müssen

    Sie können die Rezepte am nächsten Werktag in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen (Varianten 1 und 2) oder den QR-Ausdruck am nächsten Werktag in der von Ihnen angegebenen Praxis abholen (Variante 3)

    Diese Leistungen sind nur möglich bei vorliegender Versichertenkarte für das aktuelle Quartal. Ohne vorliegende Versichertenkarte für das aktuelle Quartal wird keine Rezeptbestellung bearbeitet.

    Für Hilfsmittelrezepte kann noch kein E-Rezept erstellt werden. Ein Rezeptversand ist zukünftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

    Weiter Informationen zum E-Rezept finden Sie hier.
    (https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/)

    Private Krankenversicherung/BG-Rezepte:

    Bei Privatrezepten und Rezepten der Berufsgenossenschaften kann noch kein E-Rezept erstellt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit ihr Wiederholungsrezept bei uns in der Praxis abzuholen.